Alle Krippenkinder erhalten den Faktor 2,0, auch wenn sie im Laufe des Krippenjahres drei Jahre alt werden.
Kinder in Kindergärten, die zum September älter als zwei Jahre sechs Monate sind, erhalten den Gewichtungsfaktor 2,0 bis zu dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie entweder den Faktor 1,0 Kind oder 1,3 als Kind mit Migrationshintergrund.
Kinder im Kindergarten, die zum September jünger als zwei Jahre und sechs Monate sind, erhalten den Gewichtungsfaktor 2,0 bis zum Ende des laufenden Betriebsjahres (August).
Schulkinder erhalten den Faktor 1,2 oder 1,3 mit Migrationshintergrund
Kinder mit Migrationshintergrund erhaltenen Faktor 1,3. Dazu müssen die Eltern folgende Unterlagen zum Nachweis vorlegen: – beide Eltern oder alleinstehender Elternteil nicht deutschsprachiger Staatsangehörigkeit, Kopie des Ausweises oder Reisepasses – beide Eltern oder alleinstehender Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit jedoch nicht ab Geburt, Kopie eines Nachweises über nicht deutschsprachige Herkunft zum Beispiel durch Urkunden über die Entlassung aus dem bisherigen Staatenverbund, Urkunde über die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweis, sonstige geeignete amtliche Dokumente
Kinder mit Eingliederungshilfe Bescheid erhalten den Faktor 4,5. Zum Nachweis für den Gewichtungsfaktor 4,5 ist ein Eingliederungshilfe Bescheid gemäss Paragraf 53 SGB X11 oder gemäss Paragraf 35 Ar SGB 5111 erforderlich bzw. eine Bestätigung, dass ein entsprechender Antrag beim Bezirk Mittelfranken oder beim Jugendamt gestellt wurde (längstens sechs Monate). Bitte informieren Sie bei einer Antragsstellung immer umgehend ihre Einrichtungsleitung und übergeben Sie die Kopie des Antrages, damit die Einrichtung rechtzeitig das erforderliche Personal für ihr Kind zur Verfügung stellen kann.